Folgende Standards charakterisieren eine Faire Handelspartnerschaft:
- Die Zahlung von Preisen, die deutlich über dem aktuellen Marktniveau liegen.
- Die Gewährung von Vorfinanzierungen, um Organisationen vor Verschuldung zu bewahren.
- Die Ausschaltung eines nicht fairen, ausbeuterischen Zwischenhandels, der die Notlage der Produzenten ausnutzt.
- Die Bereitstellung finanzieller, technischer und organisatorischer Unterstützung der Produzenten.
- Die Beratung von Produzenten und Handelspartnern zum Aufbau und zur Sicherung einer langfristig angelegten Handelsbeziehung.
- Den Ausbau umweltfreundlicher, verantwortungsvoller und zukunftsfähiger Produktionsmethoden.
Die soziale und wirtschaftliche Situation der Produzent-/innen verbessern sich durch:
- Die Bereitstellung sozial verantwortlicher, sicherer und gesunder Arbeitsplätze.
- Die Einhaltung von Arbeitsbedingungen, die den Grundsätzen der von den Vereinten Nationen festgelegten Menschenrechte entsprechen sowie der Achtung nationaler Gesetze.
- Die Wahrung und Sicherung der Rechte von Kindern zum Schutz vor ausbeuterischer, zwanghafter und gesundheitsschädlicher Kinderarbeit.
- Aus- und Weiterbildungsprogramme insbesondere für Kinder und Frauen.
- Die Entwicklung von langfristigen Handelsbeziehungen, die neben stabilen Einkünften den Aufbau infrastruktureller und sozialer Einrichtungen ermöglichen.